Die Reform des Vormundschaftsrechts (seit 1992 in Kraft) bewirkte eine nahezu flächendeckende Entstehung von Betreuungsvereinen. Der Gesetzgeber wollte dafür sorgen, dass jedem Betreuungsbedürftigen eine eigene Person als aktiver Interessenvertreter zugeordnet werden kann. In Vereinen zusammengeschlossene freiwillig sozial Engagierte sollen, mit Unterstützung von festangestellten Vereinsbetreuern, die rechtliche Vertretung von Erwachsenen dort wahrnehmen, wo Angehörigen nicht zur Verfügung stehen („Organisierte Einzelbetreuung“).
Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern
Betreuungsvereine sind in der Regel so organisiert, dass hauptamtliche Mitarbeiter einerseits selbst als Betreuer tätig sind und andererseits ehrenamtlich tätige Betreuer anleiten. Sie sorgen für eine zuverlässige Unterstützungsstruktur. Ehrenamtliche können sich auf die Ressourcen des Vereins stützen (Erfahrungswissen der Haupt- und Ehrenamtlichen, Bildungsangebote, Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch u.v.m.)
Durch planmäßige Vorgehensweise gewinnen Betreuungsvereine geeignete ehrenamtliche Betreuer und vermitteln sie. Betreuungsvereine sprechen auch Angehörige in ihrer Funktion als rechtliche Betreuer an, weil auch diese die fachliche Unterstützung benötigen.
Neben dieser werbenden Aufgabe bilden Betreuungsvereine ehrenamtliche Betreuer fort und begleiten sie. Betreuungsvereine schaffen Verbindungen zu Fachdiensten im örtlichen Sozialwesen, etwa der Altenhilfe, Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie, und machen diese für die ehrenamtlichen Betreuer nutzbar. Das kommt der Qualität der Betreuung und damit dem Betreuten zugute.
Betreuungsvereine bieten Gelegenheit zur kostenlosen persönlichen Beratung in Fragen der Betreuertätigkeit. In der Regel werden auch mehrmals jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus der Praxis der Betreuertätigkeit durchgeführt. In einigen Regionen haben sich Zirkel von Ehrenamtlichen gebildet, die unterstützt von Hauptamtlichen, eigenständig Erfahrungsaustausch betreiben. Betreuungsvereine halten eine breite Palette an Arbeitsmaterialien vor und ergänzen diese durch regelmäßige schriftliche Informationen.
Schließlich bemühen Betreuungsvereine sich auch um die öffentliche Anerkennung und Würdigung von freiwillig sozial engagierten Menschen, die dieses verantwortungsvolle Amt „Rechtliche Betreuung“ oftmals im Stillen ausüben.
Information über vorsorgende Verfügungen / Beratung von Bevollmächtigten
Betreuungsvereine haben auch die Aufgabe, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren. Hierzu werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und Materialien vorgehalten. Bevollmächtigte werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ähnlich wie rechtliche Betreuer (siehe oben) beraten und unterstützt.
Professionelle Betreuungsführung
Die Hauptamtlichen der Betreuungsvereine führen ihnen persönlich zugeordnete rechtliche Betreuungen, oftmals in schwierigen Fallkonstellationen. Sie verstehen sich als ein verlässliches fachliches Element in der örtlichen Sozialstruktur. Dieses dient einerseits der Bedarfsdeckung bei spezifischen Betreuungsanfragen, welche eventuell ehrenamtlich engagierte Personen überfordern würden, andererseits der Gewinnung von Praxiserfahrung und Kenntnissen über die regionalen Verhältnisse zur Weitergabe an Ehrenamtliche. Professionelle Betreuungsführung ist in der Regel zur Sicherung der Finanzierung der Betreuungsvereine erforderlich.
Vernetzung
Betreuungsvereine stehen direkt mit den Betreuungsgerichten und der Betreuungsbehörde der Kommunalverwaltung, sowie örtlichen sozialen Institutionen in Kontakt und tragen damit zur praxisnahen Ausgestaltung des Betreuungswesens bei. Betreuungsvereine stehen auch untereinander auf Landes- und Bundesebene in Kontakt und tauschen sich selbst über die Erfahrungen, Methoden und Arbeitsmaterialien für die „Ehrenamtlichenbetreuung“ aus.