Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Leider ist es ein Irrtum, zu glauben, dass in diesem Falle Ehegatten oder Kinder automatisch als Entscheidungsträger einspringen können. Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.