Die Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht benennt man eine oder mehrere Personen seines Vertrauens, die bereit sind, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.