Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit und das Sterben betreffen. Dennoch sollte man darüber nachdenken, ob man mithilfe von Festlegungen in einer Patientenverfügung Aussagen zu medizinischen Behandlungswünschen treffen möchte. Jedoch darf niemand zur Abfassung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Wer keine Patientenverfügung ausfüllt, überlässt die Entscheidung den bevollmächtigten Angehörigen oder Betreuern gemeinsam mit den behandelnden Ärzten.