IG der Betreuungsvereine
in Baden - Württemberg
Was macht ein Betreuungsverein?
Betreuungsvereine sind in der Regel so organisiert, dass hauptamtliche Mitarbeiter*innen selbst als Betreuer tätig sind und ehrenamtlich tätige Betreuer*innen anleiten ….
Unsere Mitglieder =
ihr Betreuungsverein vor Ort
Interaktive Seite des KVJS
Hier finden sie Adressen, Telefonnummern und Ansprechparter des Betreuungsvereins, der Betreuungsbehörde und der Gerichte in ihrem Landkreis.
Der Vorstand der IG
Der Vorstand der IG vertritt die Mitglieder in verschiedenen Gremien und auf politischer Ebene.
Was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat?
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Leider ist es ein Irrtum, zu glauben, dass in diesem Falle Ehegatten oder Kinder automatisch als Entscheidungsträger einspringen können. Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung In einer Patientenverfügung legt man schriftlich fest, ob man in bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Damit kann man Einfluss auf spätere, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Behandlungen nehmen.
Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung ausgefüllt hat?
Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit und das Sterben betreffen. Dennoch sollte man darüber nachdenken, ob man mithilfe von Festlegungen in einer Patientenverfügung Aussagen zu medizinischen Behandlungswünschen treffen möchte. Jedoch darf niemand zur Abfassung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Wer keine Patientenverfügung ausfüllt, überlässt die Entscheidung den bevollmächtigten Angehörigen oder Betreuern gemeinsam mit den behandelnden Ärzten.
Wer kann mir bei meinen Fragen helfen?
Die Betreuungsvereine im jeweiligen Landkreis sind für ausführliche Informationen und Beratungen von Vollmachtgebern und Bevollmächtigten zuständig und diese können gerne kontaktiert werden.
Hier können Sie uns eine Nachricht schreiben
Wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen zurückmelden
Geschäftsstelle:
Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Hildastr. 65
79102 Freiburg
EMAIL:
ig-bv-bawue@skf-dv-freiburg.de
Telefon
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